In Deggingen gibt es ein großes und vielfältiges Angebot an Kinderbetreuungsplätzen, unter dem Sie auswählen können.

Wenn Sie einen Betreuungsplatz benötigen, müssen Sie die neu eingerichtete zentrale Vormerkung nutzen!
Alle Kindergärten der Gemeinde Deggingen nutzen für die Vormerkung auf einen Kinderbetreuungsplatz das folgende Onlineverfahren:
a) Bitte melden Sie (ab sofort) Ihren Bedarf rechtzeitig, jedoch spätestens bis zum 15. März eines jeden Jahres an, wenn Sie für das folgende Kindergartenjahr (01.September bis 31. August) einen Betreuungsplatz benötigen.
Nur fristgerecht vorgemerkte Kinder können bei der Vergabe von Krippen-, Kindergarten- und Tagesmütterplätzen berücksichtigt werden.
b) Die Vormerkung stellt jedoch keine Anmeldung dar.
c) Bei der Vormerkung können Sie bis zu zwei Wunscheinrichtungen angeben, in denen Ihr Kind künftig betreut werden soll.
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail.

Hier geht es zur Online-Vormerkung

Nach dem genannten Stichtag (15. März) werden die freien Plätze nach einheitlichen Kriterien durch die jeweiligen Einrichtungen vergeben. Von dort erhalten Sie bis spätestens 30. April eine verbindliche Mitteilung, ob Ihr Kind einen Betreuungsplatz erhalten kann.

Nach erfolgter Platzzusage sind Sie verpflichtet, innerhalb eines Monats einen Aufnahmevertrag mit der zusagenden Einrichtung abzuschließen, da sonst der Platz anderweitig vergeben wird.

An Kinder, die am Stichtag 15. März nicht vorgemerkt waren, sowie an Kinder auf einer eventuellen Warteliste können freie bzw. freiwerdende Plätze unterjährig vergeben werden, wenn sie zum 01. Oktober entsprechend vorgemerkt sind.

Sie haben keinen Internetzugang oder Fragen?

In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das Amt für Bildung und Familie im Rathaus Deggingen, Bahnhofstraße 9, gerne auch telefonisch (07334/78-294, 260 oder 264).
Von dort erhalten Sie dann ein Formular, in das die notwendigen Daten eingetragen werden müssen.

Gerne ist das Amt für Bildung und Familie Ihnen bei der Online-Vormerkung oder dem Ausfüllen des Formulars behilflich.

Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Einrichtungen keine Vormerkungen entgegennehmen!